Zwangsvollstreckung
Zur Einleitung erfolgversprechender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist immer die individuelle Vermögenssituation Ihres Schuldners genau zu ermitteln.
Diese stellen wir im Vorfeld fest
und bieten Ihnen:
• Schriftliche und telefonische Androhung
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
• Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers
• Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
• Verhaftungsauftrag
• Auswertung des Vermögensverzeichnisses
• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
• Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
• Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
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